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Lohr
Lohr hat eine sehr altertümliche Namensform, die auf eine Entstehung der Siedlung vor 900 deutet. Von den verschiedenen Erklärungsversuchen erscheint die aus (h)lar, die "Aufenthalt" bedeutet, am einleuchtendsten. Auch Lohr ist 1232 in der Pfarreiteilungsurkunde Pfarrweisach-Ebern erstmals urkundlich genannt. Die grundherrlichen Verhältnisse haben sich hier seit dem späten Mittelalter nur wenig geändert: 1 Hof gehörte immer den Fuchs zu Burgpreppach, alle übrigen dem Hochstift Würzburg. Nur der Zehnt war zunächst in Händen der von Humprechtshausen zu Altenstein, seit 1443 der Lichtenstein, nach dem Dreißigjährigen Krieg der Baur von Eyseneck zu Pfarrweisach und schließlich seit 1702 der Erthal zu Leuzendorf. Von 1555 an existierte eine Lohrer Dorfordnung. 1587 führte eine bischöfliche Kommission u. a. in Lohr die Gegenreformation durch. 1782 ist von einem Schullehrer in Lohr die Rede. 1818 wurde Lohr zusammen mit Römmelsdorf selbständige Gemeinde und gehörte zum bayerischen Landgericht Ebern. 1836 begann man mit dem Bau der Straße Pfarrweisach-Lohr. 1898 gelang den Lohrern der Erwerb der großen ehemals Altensteinischen Waldung und 1978 kam Lohr mit Römmelsdorf zur Gemeinde Pfarrweisach. |